Bava Kamma 198

Kapitel 198

א רבא אמר דכ"ע ישנה לשכירות מתחילה ועד סוף ודכולי עלמא המקדש במלוה אינה מקודשת ודכולי עלמא אין אומן קונה בשבח כלי
1 Raba erklärte: Alle sind der Ansicht, der Arbeitslohn sei vom Beginne bis zur Beendigung fällig, ferner sind alle der Ansicht, die Antrauung mit einem Darlehen sei ungültig, ferner sind alle der Ansicht, der Handwerker eigne den Mehrwert nicht,
ב אלא הכא במאי עסקינן כגון שהוסיף לה נופך משלו רבי מאיר סבר מלוה ופרוטה דעתה אפרוטה ורבנן סברי מלוה ופרוטה דעתה אמלוה
2 und hier streiten sie vielmehr über den Fall, wenn er etwas vom seinigen zugefügt hat; R. Meír ist der Ansicht, bei einem Darlehen und einer Peruṭa rechne man mit der Peruṭa, und die Rabbanan sind der Ansicht, bei einem Darlehen und einer Peruṭa rechne man mit dem Darlehen.
ג ובפלוגתא דהני תנאי דתניא בשכר שעשיתי עמך אינה מקודשת בשכר שאעשה עמך מקודשת רבי נתן אומר בשכר שאעשה עמך אינה מקודשת וכל שכן בשכר שעשיתי עמך
3 Sie führen also denselben Streit, wie die Autoren der folgenden Lehre: [Sagte er: sei mir angetraut] mit dem Lohne für die Arbeit, die ich dir geleistet habe, so ist sie ihm nicht angetraut, wenn aber: mit dem Lohne für die Arbeit, die ich dir leisten werde, so ist sie ihm angetraut. R. Nathan sagt, [sagte er:] mit dem Lohne für die Arbeit, die ich dir leisten werde, sei sie ihm nicht angetraut, und um so weniger, wenn: mit dem Lohne für die Arbeit, die ich dir geleistet habe.
ד ורבי יהודה הנשיא אומר באמת אמרו בין בשכר שעשיתי עמך ובין בשכר שאעשה עמך אינה מקודשת ואם הוסיף לה נופך משלו מקודשת
4 R. Jehuda der Fürst sagte: in Wirklichkeit sagten sie, sie sei ihm nicht angetraut, einerlei ob [er gesagt hat:] mit dem Lohne für die Arbeit, die ich dir geleistet habe, oder: mit dem Lohne für die Arbeit, die ich dir leisten werde; hat er etwas vom seinigen zugelegt, so ist sie ihm angetraut.
ה (מאי איכא) בין ת"ק לרבי נתן איכא בינייהו שכירות בין רבי נתן לר' יהודה הנשיא איכא בינייהו מלוה ופרוטה
5 Zwischen dem ersten Autor und R. Nathan besteht ein Unterschied hinsichtlich des Arbeitslohnes, und zwischen R. Nathan und R. Jehuda dem Fürsten besteht ein Unterschied hinsichtlich eines Darlehens und einer Peruṭa.
ו אמר שמואל טבח אומן שקלקל חייב לשלם מזיק הוא פושע הוא נעשה כאומר לו שחוט לי מכאן ושחט לו מכאן
6 Šemuél sagte: Wenn ein Schlächter von Beruf etwas verdirbt, so ist er ersatzpflichtig, denn er ist ein Schädiger, ein Verschulder; es ist ebenso, als würde man bei ihm bestellt haben, an dieser Stelle zu schlachten, und er an einer anderen Stelle geschlachtet haben. –
ז למה ליה למימר מזיק הוא פושע הוא אי אמר מזיק הוא הוה אמינא הני מילי היכא דקא עביד בשכר אבל היכא דקא עביד בחנם לא קמ"ל פושע הוא
7 Wozu sagt er Schädiger und Verschulder? – Würde er nur Schädiger gesagt haben, so könnte man glauben, dies gelte nur von dem Falle, wenn er es gegen Bezahlung getan hat, nicht aber, wenn er es unentgeltlich getan hat; daher heißt es auch Verschulder.
ח איתיביה רב חמא בר גוריא לשמואל הנותן בהמה לטבח וניבלה אומן פטור הדיוט חייב ואם נותן שכר בין הדיוט בין אומן חייב אמר ליה לעכר מוחך
8 R. Ḥama b. Gorja wandte gegen Šemuél ein: Wenn jemand einem Schlächter ein Vieh zum Schlachten gegeben und er daraus Aas gemacht hat, so ist er, wenn er Berufsschlächter ist, ersatzfrei, wenn aber ein Laie, ersatzpflichtig; hat jener ihm dafür bezahlt, so ist er ersatzpflichtig, einerlei ob er Berufsschlächter oder Laie ist!? Dieser erwiderte: Möge dein Hirn trübe werden.
ט אתא ההוא מרבנן קא מותיב ליה א"ל השתא שקלת מאי דשקל חברך קאמינא לכו אנא רבי מאיר וקאמריתו לי רבנן אמאי לא דייקת מילי שאני אומר מזיק הוא פושע הוא נעשה כאומר לו שחוט לי מכאן ושחט לו מכאן מאן אית ליה האי סברא רבי מאיר דאמר מבעי ליה למירמי אנפשיה
9 Darauf kam ein Jünger und erhob gegen ihn denselben Einwand; da erwiderte er: Jetzt hast du das, was dein Kollege bekommen hat; ich trage euch eine Lehre nach der Ansicht R. Meírs vor, und ihr kommt mir mit den Rabbanan; weshalb achtet ihr nicht genau auf meine Worte? Ich sagte: er ist ein Schädiger, ein Verschulder, es ist ebenso, als würde man bei ihm bestellt haben, an dieser Stelle zu schlachten, und er an einer anderen Stelle geschlachtet haben, und der Autor dieser Auffassung ist R. Meír, welcher sagt, er habe aufzupassen. –
י הי רבי מאיר אילימא [הא] רבי מאיר (קל"ן סימן)
10 Welche Lehre R. Meírs ist hier gemeint; wollte man sagen, folgende Lehre R. Meírs:
יא דתנן קשרו בעליו במוסירה ונעל בפניו כראוי ויצא והזיק בין תם בין מועד חייב דברי רבי מאיר
11 wenn der Eigentümer [den Ochsen] mit dem Halfter angebunden und vor ihm [die Tür] gehörig abgeschlossen hat, und er dennoch herausgekommen ist und Schaden angerichtet hat, so ist er, ob verwarnt oder nicht verwarnt, ersatzpflichtig – so R. Meír.
יב התם בקראי פליגי
12 Aber hierbei streiten sie ja über die Bedeutung des Schriftverses!?
יג אלא הא רבי מאיר דתנן לצבוע לו אדום וצבעו שחור שחור וצבעו אדום רבי מאיר אומר נותן לו דמי צמרו התם בידים קלאו מיניה
13 Wollte man sagen, folgende Lehre R. Meírs: Sie rot zu färben, und er sie schwarz gefärbt hat, sie schwarz zu färben, und er sie rot gefärbt hat, so muß er ihm, wie R. Meír sagt, den Wert der Wolle ersetzen. Aber da hat er sie ihm ja mit den Händen verbrannt!? –
יד אלא הא רבי מאיר דתנן נשברה כדו ולא סילקה נפלה גמלו ולא העמידה רבי מאיר אומר חייב בנזקן וחכמים אומרים פטור מדיני אדם וחייב בדיני שמים וקיימא לן דבנתקל פושע הוא פליגי
14 Vielmehr, es ist folgende Lehre R. Meírs: Wenn sein Krug zerbricht und er [die Scherben] nicht fortschafft, sein Kamel stürzt und er es nicht aufrichtet, so ist er, wie R. Meír sagt, für den Schaden ersatzpflichtig, und wie die Weisen sagen, beim menschlichen Gerichte frei und beim himmlischen Gerichte schuldig. Uns ist es bekannt, daß sie hierbei streiten, ob das Straucheln eine Fahrlässigkeit sei.
טו אמר רבה בר בר חנה אמר רבי יוחנן טבח אומן שקלקל חייב ואפילו הוא אומן כטבחי ציפורי ומי אמר רבי יוחנן הכי והאמר רבה בר בר חנה עובדא הוה קמיה דרבי יוחנן בכנישתא דמעון ואמר ליה זיל אייתי ראיה דממחית לתרנגולים ואפטרך
15 Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn ein Schlächter von Beruf etwas verdirbt, so ist er ersatzpflichtig, selbst wenn er ein Meister ist, wie die Schlächter von Sepphoris. – Kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, Rabba b. Bar Ḥana erzählte ja, daß einst ein solcher Fall im Lehrhause zu Mao͑n vor R. Joḥanan kam, und er [zum Schlächter] sprach: geh, beweise daß du im Hühnerschlachten kundig bist, und ich befreie dich [vom Ersatze]!? –
טז לא קשיא כאן בחנם כאן בשכר כי הא דאמר רבי זירא הרוצה שיתחייב לו טבח יקדים לו דינר
16 Das ist kein Einwand, das eine, wenn er es unentgeltlich, und das andere, wenn er es für Bezahlung getan hat. So sagte auch R. Zera: Wünscht jemand, daß der Schlächter ihm ersatzpflichtig sei, so gebe er ihm vorher einen Denar.
יז מיתיבי המוליך חטים לטחון ולא לתתן ועשאן סובין או מורסן קמח לנחתום ועשאו פת ניפולין בהמה לטבח וניבלה חייב מפני שהוא כנושא שכר אימא מפני שהוא נושא שכר
17 Man wandte ein: Wenn jemand Weizen zu einem Müller gebracht und dieser ihn nicht angefeuchtet und daraus Kleie oder Schrotkleie gemacht hat, oder Mehl zu einem Bäcker, und dieser daraus brüchiges Brot gemacht hat, oder ein Vieh zu einem Schlächter, und dieser daraus Aas gemacht hat, so ist er ersatzpflichtig, weil er als bezahlt gilt!? – Lies: weil er bezahlt ist.
יח ההוא מגרומתא דאתאי לקמיה דרב טרפיה ופטריה לטבח מלשלומי דמי פגעו ביה רב כהנא ורב אסי בההוא גברא אמרו ליה עביד בך רב תרתי
18 Einst wurde ein schräg durchschnittenes Vieh vor Rabh gebracht; da erklärte er es als rituell ungenießbar und befreite den Schlächter von der Ersatzleistung. Als darauf R. Kahana und R. Asi diesen Mann trafen, sprachen sie zu ihm: Rabh hat dir zweierlei angetan. –
יט מאי תרתי אילימא תרתי לגריעותא דאיבעי ליה לאכשורי כר' יוסי בר' יהודה וטרפה כרבנן ואי נמי כרבנן דאיבעי ליה חיובא לטבחא ומי שרי למימר כי האי גונא
19 Was heißt zweierlei; wollte man sagen, zweierlei zum Nachteil, denn erstens sollte er es als rituell genießbar erklärt haben, nach R. Jose b. Jehuda, und er hat es als rituell ungenießbar erklärt, nach den Rabbanan, und zweitens sollte er, wenn er schon nach den Rabbanan entschieden hat, den Schlächter ersatzpflichtig gemacht haben. Aber ist denn eine derartige Äußerung erlaubt,
כ והתניא לכשיצא לא יאמר אני מזכה וחבירי מחייבין אבל מה אעשה שחבירי רבו עלי ועל זה נאמר (משלי יא, יג) הולך רכיל מגלה סוד
20 es wird ja gelehrt, daß [ein Richter] beim Fortgehen nicht sagen dürfe: ich habe für frei gestimmt und meine Kollegen für schuldig, was konnte ich dafür, daß meine Genossen in der Mehrheit waren, und hierüber heiße es:<i>Verleumder ist, wer Geheimnisse verrät</i>!? –
כא אלא תרתי למעליותא דלא אוכלך ספק איסורא ומנעך מספק גזילה
21 Vielmehr, zweierlei zum Vorteil: er hat dich nicht zweifelhaft Verbotenes essen lassen, und er hat dich vor zweifelhaftem Raube geschützt.
כב איתמר המראה דינר לשולחני ונמצא רע תני חדא אומן פטור הדיוט חייב ותניא אידך בין אומן בין הדיוט חייב
22 Es wurde gelehrt: Wenn jemand einem Wechsler einen Denar gezeigt hat und es sich herausstellt, daß er schlecht ist, so ist er, wie das Eine lehrt, wenn er Fachmann ist, frei, und wenn er Laie ist, ersatzpflichtig, und wie ein Anderes lehrt, einerlei ob er Fachmann oder Laie ist, ersatzpflichtig.
כג אמר רב פפא כי תניא אומן פטור כגון דנכו ואיסור דלא צריכי למיגמר כלל אלא במאי טעו טעו בסיכתא חדתא דההיא שעתא דנפק מתותי סיכתא
23 R. Papa sagte: Das, was gelehrt wird, ein Fachmann sei frei, bezieht sich auf einen wie Danko oder Isor, die sich nicht zu vergewissern brauchen. – Worin können sie irren? – Hinsichtlich einer neuen Prägung, die gerade in jener Stunde unter dem Prägestocke hervorkam.
כד ההיא איתתא דאחזיא דינרא לרבי חייא אמר לה מעליא הוא למחר אתאי לקמיה ואמרה ליה אחזיתיה ואמרו לי בישא הוא ולא קא נפיק לי אמר ליה לרב זיל חלפיה ניהלה וכתוב אפנקסי דין עסק ביש
24 Einst zeigte eine Frau R. Ḥija einen Denar, und er sagte ihr, er sei gut. Am folgenden Tage kam sie zu ihm und sprach: Ich zeigte ihn vor, und man sagte mir, er sei schlecht; nun kann ich ihn nicht mehr ausgeben. Da sprach er zu Rabh: Geh, tausche ihn ihr um, und schreibe in mein Notizbuch: das war ein schlechtes Geschäft. –
כה ומאי שנא דנכו ואיסור דפטירי משום דלא צריכי למיגמר רבי חייא נמי לאו למיגמר קא בעי רבי חייא לפנים משורת הדין הוא דעבד כדתני רב יוסף (שמות יח, כ) והודעת להם זה
25 Danko und Isor sind wohl aus dem Grunde frei, weil sie sich nicht zu vergewissern brauchen, und auch R. Ḥija brauchte sich ja nicht zu vergewissern!? – R. Ḥija blieb innerhalb der Rechtslinie. So lehrte R. Joseph:<i>Und belehre sie</i>: